Kontaktaufnahme
Sie können mich anrufen. Außerhalb meiner Telefonsprechzeiten können Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, ich rufe Sie zeitnah. Sie haben auch die Möglichkeit mir eine eMail zu schreiben. Sofern Sie mich per eMail kontaktieren, verweise ich auf die Informationen zum Datenschutz nach DSGVO.
Erstgespräch (auch Psychotherapeutische Sprechstunde genannt)
In einem Erstgespräch haben Sie einerseits die Möglichkeit, eine erste vorläufige Einschätzung Ihres Anliegens zu erhalten. So können wir gemeinsam klären, ob Psychotherapie bei der Auflösung Ihrer Problematik hilfreich sein kann. Andererseits können Sie prüfen, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und meine Arbeitsweise passend für Sie ist. Die Kosten für die maximal drei Sitzungen zu je 50 Minuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Psychotherapie indiziert ist, können wir die probatorischen Sitzungen oder die sogenannte Akutbehandlung anschließen.
Probatorische Sitzungen (nach Sprechstunde)
Die nachfolgenden bis zu vier probatorischen Sitzungen (jeweils 50 Minuten) dienen schließlich dem weiteren Kennenlernen, der Diagnostik sowie Therapieplanung. Hier wenden wir uns zum Einen Ihrem biografischen Hintergrund zu, zum Anderen aber auch Ihren aktuellen Lebensbedingungen. In der Regel werde ich Sie im Rahmen der Diagnostik bitten, einige Fragebögen auszufüllen, und ein sogenanntes diagnostisches Interview mit Ihnen durchführen. Die Ergebnisse melde ich Ihnen gemeinsam mit meinem klinischen Eindruck zurück.
Therapie
Die in der probatorischen Phase gewonnenen Informationen bilden für mich die Grundlage für die Erstellung eines anonymisierten Gutachtens. Dieses dient der fachlichen Begründung der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung. Für diese Beantragung berate ich Sie zudem, ob eine Kurzzeittherapie (ca. 24 Stunden) oder eine Langzeittherapie sinnvoll erscheint. Für die Langzeittherapie werden 60 Stunden veranschlagt, eine Verlängerung auf bis zu 80 Stunden kann in Ausnahmefällen hilfreich sein. Für die verhaltenstherapeutische Behandlung vereinbaren wir in der Regel einmal wöchentlich einen Termin mit 50 Minuten. Je nach Behandlungsplan können jedoch auch bis zu vier Einheiten am Stück veranschlagt werden.
