Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Leistungen und Honorare erfolgen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Kosten werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall ist die Erstattung abhängig von den Konditionen Ihres Vertrages mit der Versicherung. Bitte informieren Sie sich daher am besten bereits vor unserem ersten Gespräch über die vertraglichen Konditionen und fordern die Antragsformulare bei Ihrer Versicherung an. Dies ermöglicht in der Regel eine rasche Genehmigung der Kostenerstattung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung und fachlichen Beantragung der Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie. Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe Ihrer Gesundheitskarte, die Sie bitte zu unserem Erstgespräch sowie nachfolgend einmal im Quartal bei mir vorlegen. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht notwendig. Die Kosten für die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Phase werden ohne vorherige Beantragung von Ihrer Krankenversicherung übernommen. In diesen ersten Therapiestunden wird nach Klärung der Diagnose die Indikationsstellung für eine Psychotherapiebeantragung überprüft, sowie ggfs. der Behandlungsumfang und die Frequenz der einzelnen Behandlungen festgelegt. Bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung unterstütze ich Sie fachlich durch die Erstellung eines Gutachtens. Mit der Genehmigung durch Ihre Krankenversicherung steht Ihnen dann ein konkretes Stundenkontingent zur Verfügung.
Selbstzahler
Im Vorfeld muss keine Klärung der Kostenübernahme erfolgen. Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die die von mir erbrachten Leistungen entsprechend der Honorare der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ausweist.
